| 1. |
Mit der Erteilung des Wertermittlungsauftrages erklärt sich der Auftraggeber mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden.
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| 2. |
Vertragspartner des Auftraggebers ist die Gröndahl Immobilien GmbH & Co. KG - nachfolgend "Auftragnehmer" genannt.
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| 3. |
Durch Unterzeichnung des vorgenannten Auftrages und erst der anschließenden Bestätigung durch den Auftragnehmer kommt ein rechtskräftiger Vertrag zustande.
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| 4. |
Mit Auftragserteilung beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Erstellung eines Marktwertgutachtens, das ausschließlich auf der Grundlage der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Daten basiert. Fehlerhafte Angaben berechtigen den Auftraggeber nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Somit ist der Auftraggeber verpflichtet, für die Richtigkeit seiner Angaben im Fragebogen und im Auftragsformular zu sorgen. Im Falle der Angabe von unvollständigen oder falscher Daten, z. B. Adresse, Eigentümerangaben etc., kommt kein Vertrag zustande.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Marktwertgutachten keinVerkehrsgutachten darstellt, wie es u.a. Gerichte zum Zwecke der Zwangsversteigerungen fordern.
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| 5. |
Die Erstellung des Marktwertgutachtens erfolgt zu dem am Tag der Übermittlung der vollständigen Objekt- und Kundendaten gültigen, auf unserer Website angegebenen Preise. Die Auslieferung des Marktwertgutachtens erfolgt innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der vollständigen Objektangaben. Ein Lieferverzug von weiteren 48 Stunden berechtigt den Auftragnehmer nicht zu Schadens-ersatzansprüchen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Auftragnehmers vor.
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| 6. |
Die Gebühr für das Marktwertgutachten ist innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt fällig. Beim Lastschrifteinzugverfahren werden 3 % Skonti in Abzug gebracht.
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| 7. |
Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Weiterhin weist der Auftragnehmer darauf hin, dass die vom Auftraggeber gelieferten Objektdaten nicht überprüft werden können und eine Inaugenscheinnahme des Bewertungsobjektes nicht möglich ist. Somit beruht das Ergebnis des erstellten Marktwertgutachten ausschließlich auf den vom Auftraggeber übermittelten Daten, für die der Auftragnehmer keine Haftung übernimmt.
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| 8. |
Der Auftraggeber willigt ein, dass seine dem Auftragnehmer übermittelten Daten für die Erstellung des Marktwertgutachtens genutzt werden. Diese Nutzung erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Sämtliche Daten werden vom Auftragnehmer vertraulich behandelt. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.
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| 9. |
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche oder Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist bei Vollkaufleuten und juristischen Personen der Sitz des Auftragnehmers. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Sollten in diesen Geschäftsbedingungen einzelne Bestimmungen unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.
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